LG-TVs erfüllen die CTA-Anforderungen

LGs Real 8K Fernseher erfüllen die CTA 8K Anforderungen

LG Electronics hat jetzt bekanntgegeben, dass seine Fernseher die Anforderungen der Consumer Technology Association (CTA) erfüllen. Diese Spezifikationen definieren eine neue Generation von 8K Ultra HD-Produkten und -Dienstleistungen, die viermal mehr Details als 4K-TVs und sechzehnmal mehr Details als HD-TVs bieten.

Die offizielle 8K Ultra HD-Kennzeichnung soll als klare Definition Einzelhändlern und Verbrauchern bei der einfachen Identifikation von Produkten helfen, die die wichtigsten 8K Ultra HD-Anforderungen erfüllen. LGs Real 8K Fernseher, die erstmals auf der CES 2020 vorgestellt werden, sollen die ersten sein, die die spezifischen Anforderungen der CTA – einschließlich der Anforderungen an Auflösung, digitale Eingänge, HDR, Upscaling, Farbtiefe und Messmethodik – erreichen.

Die CTA stützte seine 8K-Definition auf den vom ICDM (International Committee for Display Metrology) spezifizierten Schwellenwert.* Die auf Kontrastmodulation (Contrast Modulation, CM) basierenden Messrichtlinien besagen, dass die Auflösung einen minimalen CM-Schwellenwert von 50 Prozent bei mindestens 33 Millionen aktiven Pixeln erreichen muss, um sich als 8K UHD zu qualifizieren. Auch andere Branchengremien für Normierung – beispielsweise die International Organization for Standardization – verwenden die Kontrastmodulation als Benchmark für die Industrie.

Ab Januar 2020 wird jeder LG 8K TV das 8K UHD-Logo der CTA tragen.

Logo CTA

Unabhängige Untersuchungen durch die globale Produktprüfungs- und Produktzertifizierungsorganisation Intertek bestätigten, dass der 75-zöllige LG NanoCell 8K TV die von ICDM festgelegten CM-Messanforderungen mit beeindruckenden 90 Prozent Kontrastmodulation horizontal und 91 Prozent Kontrastmodulation vertikal weit überschreitet. Mit dem VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) gab ein weiterer führender internationaler Prüfdienstleister nahezu identische CM-Ergebnisse bekannt.


*Um das CTA 8K Ultra HD-Logo zu erhalten, muss ein Bildschirm neben anderen Voraussetzungen  mindestens 50 Prozent Kontrastmodulation mit einem 1×1-Gittermuster aufweisen, das in Übereinstimmung mit den festgelegten Richtlinien für die Messung der sichtbaren Auflösung gemäß Version 1.03c, Abschnitt 7.8, des International Display Measurement Standards des International Committee for Display Metrology gemessen wird.