Die Anwendungsnorm DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ wurde am 29. September 2017 in einer neuen Fassung als Entwurf veröffentlicht. Sie erscheint zukünftig in zwei Teilen: Der erste Teil behandelt „Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ von Rauchwarnmeldern. Teil 2 regelt die „Anforderungen an die Fachfirma“. Nach Ende der Einspruchsfrist soll die Norm im zweiten Quartal 2018 verbindlich in Kraft treten.
Unter anderem gibt die E DIN 14676-1:2017 umfangreiche Empfehlungen zur Anwendung vernetzter Rauchwarnmelder bis hin zum Einsatz in Smart Home Systemen. Darüber hinaus geht sie auf den Einsatz von Wärme-, Kohlenmonoxid- und Mehrfachsensorrauchwarn-meldern ein und macht detaillierte Angaben zur Montage in Wohnküchen und Küchen in offenen Bereichen.
DIN 14676 – Grundlage für Ferninspektion
Außerdem werden in der Norm drei Meldertypen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Inspektion definiert: Einzelmelder, Melder mit Teil-Ferninspektion und Melder mit kompletter Ferninspektion. Der bisher verwendete Begriff „Wartung“ wurde in diesem Zuge durch „Instandsetzung“ ersetzt und in einen eigenständigen Abschnitt überführt. Somit findet die Ferninspektion erstmals Eingang in die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder und macht den Weg frei für neue Technologien und Produkte.