AGBs für Anzeigen im Online-Magazin AV-Residential

  1. Ein „Online-Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrere Anzeigen (Werbe-Banner, etc.) eines Werbungtreibenden in dem Online-Magazin (-Portal) AV-Residential (AVR) zum Zweck der Verbreitung. AVR ist Fachbereich/Portal der RM-Communication Agentur/Verlag (RMC). (www-rm.communication.de)
  2. Abweichungen eines Anzeigenauftrags bedürfen der Schriftform.
  3. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier funktionierender Codecs ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Anzeigen fordert der Verlag schnellstmöglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die belegten Platzierungen bestmögliche Anzeigequalität im Rahmen der durch die jeweiligen herrschenden technischen Bedingungen und Möglichkeiten.
  4. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Portals AVR wird keine Gewähr geleistet, wird aber vom Verlag im Sinne des Werbungtreibenden angestrebt. Bei rubrizierten Anzeigen gewährt der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Eine exakte Positionierung aufgrund technischer Formatierungen ist nicht immer gewährleistet. Die Anzeigen auf AVR sind dynamisch und können mit anderen Anzeigen wechseln. Deshalb sind Wettbewerbsausschlüsse auf einer Anzeigenposition nicht möglich.
  5. Die Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich, es sei denn, dass ein Vertragsabschluss auf andere Art und Weise, insbesondere vor schriftlicher Auftragsbestätigung zustande gekommen ist. Mit Übersendung der Anzeigenvorlage (Daten) gilt der Auftrag als angenommen.
  6. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für Anzeigenabschlüsse nach einer jeweils vom Verlag zu treffenden Regelung in Kraft. Als Berechnungsgrundlage gelten die Größenangaben und zugeordneten Preise, die in den Mediadaten aufgezeigt sind. Anzeigen, die vom Verlag überarbeitet werden (müssen) und dadurch zusätzliche Kosten verursachen, werden dem Auftraggeber je nach Umfang der Aufwendungen in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Anzeigendaten nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Einbinden in das Portal deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügender Darstellung keine Ansprüche. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Anzeigendaten kann keine Gewähr für Erscheinen und eine einwandfreie Darstellung übernommen werden.
  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verlag verpflichtet ist, die Gegendarstellung abzudrucken.
  8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
  9. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Kosten berechnen.
  10. Bei fernmündlich erteilten Anzeigenaufträgen, Termin- und Ausgabeänderungen, Textkorrekturen oder Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
  11. Ein Kollegenrabatt von fünfzehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt-Anzeigenaufträgen gewährt.
  12. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preise des Verlages zu halten.
  13. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt
  14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnungen sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  15. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers oder eines seiner leitenden Angestellten. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  16. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme, entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.
  17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie Einzugskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei gerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Zwangsvollstreckung entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  18. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.
  19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

 

Herzogenrath im Dezember 2016